AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind zwischen dem Kunden und der Fussballschule 11FREUNDE Fussballschule (Einzelunternehmen, Inhaber: Volker Grimminger) nachfolgend als 11FREUNDE Fussballschule bezeichnet gültig.

1.2. 11FREUNDE Fussballschule bietet und erbringt diverse Leistungen. Vorrangig zählen hierzu Leistungen in den Fachgebieten individuelles und kollektives Fussalltraining, Fitness-, Schnelligkeits- und Koordinationstraining, Talentberatung, Traineraus- und Weiterbildung, so. Je nach Art der Leistung können diese einmalig (z.B. Personal Coaching) oder wiederkehrend (z.B. Fördertraining) sein.

1.3. Minderjährige Personen werden bei der Abgabe von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen stets von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten. Die gesetzlichen Vertreter haften dabei für die Zahlungsverpflichtungen jeglicher Art gegenüber 11FREUNDE Fussballschule.

2. Verträge, Preise und Zahlungsverkehr

2.1. Alle Angebote von 11FREUNDE Fussballschule sind grundsätzlich freibleibend und beinhalten lediglich eine Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes. Durch das Absenden der Bestellung bzw. Anmeldung auf unserer Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab, welches 11FREUNDE Fussballschule mit einer Buchungsbestätigung in Form einer Mail bestätigt und somit der Vertragsschluss zustande kommt. Bei speziellen Angeboten kann der Vertragsschluss auch per Schriftform (Papier) erfolgen, indem der Kunde dem Angebot per Unterschrift zustimmt.

2.2. Vertragsbestandteil ist der zum Zeitpunkt der Anmeldung ersichtliche Preis und die dafür vereinbarte Leistung von 11FREUNDE Fussballschule, soweit dem Kunden kein gesondertes schriftliches Angebot von 11FREUNDE Fussballschule vorliegt.

2.3. Wiederkehrend stattfindende Kurse werden dem Kunden zu Montas Beginn im Voraus in Rechnung gestellt. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Kursangebote statt, der Monatsbeitrag verringert sich hierdurch nicht (die Nichtteilnahme ist unter Ziffer 6.2. geregelt). Feriencamps werden dem Kunden in der Regel im Voraus in Rechnung und sind bis spätestens am letzten Tag der Teilnahme zu zahlen. Personal Coaching Einheiten werden üblich am Ende eines Monats in Rechnung gestellt. Rechnungsbeträge sind in voller Höhe zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zur Zahlung an 11FREUNDE Fussballschule fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Sämtliche mit der Zahlung anfallende Bankgebühren (insbesondere vom Kunden zu vertretende Gebühren für Rücklastschriften etc.) gehen zu Lasten des Kunden.

3. Haftung

3.1. Haftung für eigenes Verschulden (inkl. gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen):

3.1.1. Die Haftung von 11FREUNDE Fussballschule, auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

3.1.2. Die unter 3.1.1. genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht

– für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von 11FREUNDE Fussballschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von 11FREUNDE Fussballschule beruhen;

– bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) durch 11FREUNDE Fussballschule einschließlich deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; in diesem Fall beschränkt sich der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden.

3.1.3. Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen erfordert gegebenenfalls persönliche Voraussetzungen der Teilnehmer (z.B. Alter; Gesundheitszustand etc.), für deren Erfüllung der Kunde selbst verantwortlich ist. Auf das Bestehen besonderer Voraussetzungen bei speziellen Kursen weist 11FREUNDE Fussballschule gesondert hin, soweit sich diese nicht bereits aus der Natur der Sache ergeben.

3.1.4. Kurse bzw. Camps werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen etc.) oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist 11FREUNDE Fussballschule zur Absage nichtdurchführbarer Leistungen oder auch des gesamten Kurses berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt besteht seitens 11FREUNDE Fussballschule nicht.

3.1.5. 11FREUNDE Fussballschule hat das jederzeitige Recht, Kurse und Feriencamps infolge des Nichterreichens der erforderlichen Teilnehmerzahl vor deren Beginn ersatzlos abzusagen. Die Kunden erhalten bereits entrichtete Kursgebühren in voller Höhe erstattet.

3.1.6. Außerhalb der Trainingseinheiten, Kurse oder Camps übernimmt 11FREUNDE Fussballschule keinerlei Aufsichtspflichten über Kunden. Im Rahmen von Feriencamps oder sonstigen angebotenen Freizeitaktivitäten bestehen die vertragliche Pflichten und/oder Aufsichtspflichten ausschließlich während der im Vertrag festgelegten Zeiten

4. Pflichten der Kunden

4.1. Der Kunde hat seinen Zahlungspflichten fristgerecht nachzukommen.

4.2. Der Kunde ist während der Kurse, Einheiten oder Feriencamps dazu verpflichtet, den Anweisungen Folge zu leisten und allgemeine Verhaltensregeln zu befolgen. Werden diese Anweisungen schuldhaft nicht befolgt und ist dadurch die Gefährdung der Sicherheit von Teilnehmern oder die ernsthafte Störung des reibungslosen Ablaufs der Veranstaltungen zu befürchten, kann 11FREUNDE Fussballschule den Kunden von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Der Kunde ist bei ausgesprochenem Ausschluss unverzüglich vom gesetzlichen Vertreter abzuholen.

4.3. Mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung bestätigt der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter), gesund und sportlich voll belastbar zu sein. Den Kunden (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) trifft zudem die Verpflichtung, 11FREUNDE Fussballschule über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und/oder die Erforderlichkeit etwaiger Medikamentengaben und/oder ärztliche/medizinische Behandlungen schriftlich zu informieren.

4.4. Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) sichert mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung zu, ordnungsgemäß kranken- und haftpflichtversichert zu sein. Bei geringen Verletzungen, die während der Einheiten, Kurse oder Camps entstehen, berechtigt der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) 11FREUNDE Fussballschule, den Kunden angemessen selbst zu versorgen. Für den Fall scheinbar schwerere Erkrankung oder Verletzung eines Kunden, wird 11FREUNDE Fussballschule die Erlaubnis erteilt, alle notwendigen Schritte für seine medizinisch Versorgung bzw. Behandlung und/oder seinen Heimtransport im Namen und auf Kosten des Kunden zu veranlassen. Insbesondere erklärt sich der gesetzliche Vertreter mit der ärztlichen Behandlung seiner minderjährigen Kinder bei Krankheit oder Unfällen einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach Auffassung des behandelnden Arztes für notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

5. Kündigung und Stornierung von einmaligen Leistungen durch den Kunden

5.1. Erfolgt die Kündigung bzw. Stornierung einzeln gebuchter Einheiten bzw. Kurse und Feriencamps durch den Kunden ohne Pflichtverletzung wird ihm der volle Beitrag zurückerstattet. Einmalige Leistungen (z.B. Personal Coaching, Feriencamps, …) sind in der Regel, insofern nicht anderweitig vermerkt, spätestens 48 Stunden vor dem Termin stornierbar. Bei einer Nichteinhaltung der Pflichten behält sich 11FREUNDE Fussballschule das Recht vor die volle Zahlung in Rechnung zu stellen.

5.2. Die Kündigung bzw. Stornierung des Vertrages durch den Kunden bedarf grundsätzlich der Schriftform und wird erst im Zeitpunkt ihres Zugangs bei 11FREUNDE Fussballschule wirksam. Die Nichtbeachtung der Schriftform ist unbedeutend, wen durch 11FREUNDE Fussballschule eine schriftliche Bestätigung durch den Kunden erfolgt.

6. Kündigung von dauerhaften Leistungen

6.1. 11FREUNDE Fussballschule hat das Recht wiederkehrende Kurse oder Angebote jederzeit zu kündigen. Der Kunde hat das Recht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende ordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform und wird erst im Zeitpunkt ihres Zugangs bei 11FREUNDE Fussballschule wirksam. Die Nichtbeachtung der Schriftform ist unbedeutend, wen durch 11FREUNDE Fussballschule eine schriftliche Bestätigung durch den Kunden erfolgt.

6.2. Die Nichtteilnahme an bzw. der Abbruch von wiederkehrend stattfindenden Kursen, gilt nicht als Kündigung im Sinne der Ziffer 6.1. und befreit den Kunden insbesondere nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung der monatlichen Kursgebühren, es sei denn, 11FREUNDE Fussballschule hat die Nichtteilnahme bzw. den Abbruch zu vertreten (z.B. bei langfristigen Verletzungen).

7. Foto- und Filmrechte

Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) erklärt sich mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung damit einverstanden, dass Bilder, Videoaufnahme oder sonstige audiovisuelle Aufnahmen während der Einheiten, Kurse oder Camps durch 11FREUNDE Fussballschule oder deren Vertretern gemacht werden, die von 11FREUNDE Fussballschule zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit in den Medien und Sozialen-Netzwerken verwendet werden.

8. Gerichtsstand & Schlussbestimmung

8.1 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.

8.2 Erfüllungsort für Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Tübingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Tübingen.

8.3 Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.